ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich der AGB

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Firma 5th FLOOR GmbH, insbesondere auch für Folgegeschäfte und Nachbesserungen, auch wenn nicht nochmals auf selbige hingewiesen wird.
2. Etwaige entgegenstehende AGB des Vertragspartners werden nur wirksamer Vertragsbestandteil, soweit sie ausdrücklich gegenüber dem Kunden seitens der Geschäftsführer der Firma 5th FLOOR GmbH schriftlich anerkannt worden sind. Durch Stillschweigen, konkludentes Verhalten oder fehlenden Widerspruch unterwirft sich die Firma 5th FLOOR GmbH nicht den AGB des Vertragspartners, auch nicht teilweise.

§ 2 Verbindlichkeiten von Angeboten und Vertragsabschluß

1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Dies beinhaltet, dass selbst nach Annahme durch den Vertragspartner die Firma 5th FLOOR GmbH sich noch einseitig durch unverzüglichen Widerruf vom Vertrag lösen kann. Der Widerruf ist dann als unverzüglich anzusehen, wenn er dem Vertragspartner gegenüber ohne schuldhaftes Zögern, mindestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Annahmeerklärung erklärt wird.
2.  Die Angaben in unseren Prospekten, Datenblättern, Inseraten und sonstigen Werbeschriften stellen keine verbindlichen Angebote dar. Sie werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn dass bei Vertragsschluss ausdrücklich einzelne Angaben als Vertragsbestandteil einbezogen werden. Dieses bedarf der schriftlichen Aufnahme der Angaben in die Vertragsurkunde.

§ 3 Gegenstand und Umfang der Leistung

1. Nach Vertragsschluss schuldet die Firma 5th FLOOR GmbH die jeweils nach dem Vertragstypus vereinbarte Leistung Zug um Zug gegen die vereinbarte Gegenleistung.
2. Bei Kaufverträgen erschöpft sich dies in der Übergabe der Kaufsache sowie der Eigentumsverschaffung bei vollständiger Zahlung des Kaufpreises seitens des Vertragspartners.
3. Bei Werkverträgen, insbesondere welche die Einrichtung von Web-Sites zum Gegenstand haben, erschöpft sich die Leistung der Fa. 5th FLOOR GmbH darin, die Web-Site vereinbarungsgemäß für den Vertragspartner herzustellen.

§ 4 Preise

Alle Preise verstehen sich ohne besonderen Hinweis exklusive der zum Vertragsschluss gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 5 Zahlungsbedingungen

1. Rechnungen der Fa. 5th FLOOR GmbH sind im Rahmen von Kaufverträgen bei Erhalt in voller Höhe sofort fällig, es sei denn, dass hiervon eine abweichende Regelung schriftlich vereinbart worden ist.
2. Bei der Erstellung von Web-Sites sind vorbehaltlich entgegenstehender Vereinbarung 40 % des vertraglich ausgewiesenen Zahlungsziels als Vorausleistung sofort fällig, die restlichen 60 % nach Abnahme der erbrachten Leistung. Eine Internet-Präsenz wird erst nach vollem Zahlungseingang durch die Fa. 5th FLOOR GmbH freigeschaltet
3. Bei Zahlungsverzug hat der Besteller oder Käufer darüber hinaus 5 % Verzugszinsen über dem jeweiligen, aktuellen Diskontsatz der Bundesbank, mindestens aber 10 % p.a. zu zahlen.

§ 6 Lieferung der Handelsware, Herstellen von Werken

1. Vereinbarungen, welche die Lieferung von Leistungen oder Handelswaren oder das Herstellen eines Werkes zum Gegenstand haben, bedürfen der Schriftform.
2. Alle Liefer- und Herstellungsverpflichtungen sowie  Liefer- und Herstellungsfristen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Belieferung.
3.  Lieferverzug oder Herstellungsverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, bei Aufruhr, Betriebsstörung oder Streik.
4.  Im Falle des Verzuges der Fa. 5th FLOOR GmbH von mehr als 1 Monat kann der Kunde nach schriftlich gesetzter angemessener Nachfrist unter Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten.

§ 7 Gefahrenübergang

1. Mit Abgabe der Leistung, Werke oder Handelswaren geht die Gefahr an der Verschlechterung derselben auf den Kunden über.
2.  Die Lieferung der Leistung, Werke oder Handelswaren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
3.  Der Kunde trägt in diesen Fällen die Gegenleistungsgefahr.

§ 8 Stornierungen

Akzeptieren wir im Einzelfall Stornierungen, werden Stornokosten in Höhe von 2,5 % des Nettopreises, mindestens aber EUR 50,00 und alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere bei der Beantragung einer Domain.

1.  Verweigert der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, die Abnahme der Leistung oder Handelsware, so sind wir berechtigt, als Schadenersatz den vollen Angebotspreis zu fordern.
2.  Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 9 Vermögensverschlechterung und Eigentumsvorbehalt

1.  Im Falle einer Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Vertragspartners sind wir berechtigt, Teile der Leistung oder Handelswaren zurückzuhalten oder begonnene Arbeiten bis zur Sicherung unserer Forderungen einzustellen.
2.  Ursächlich in diesem Zusammenhang auftretender Lieferverzug ist durch den Auftraggeber zu vertreten.
3.  Alle Leistungen der Firma 5th-floor bleiben bis zur vollständigen Bezahlung deren Eigentum.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

1.  Die Firma 5th FLOOR GmbH steht dem Kunden dafür ein, dass die Leistungen zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder mindern. Unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit kommen nicht als Fehler in Betracht.
2.  Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel oder Schäden, die zurückzuführen sind auf:

a.  unsachgemäßen Gebrauch und fahrlässiges Verhalten des Kunden
b.  Abhandenkommen aller Art
c.  falsche oder fehlerhafte Bearbeitungsdaten
d.  falsche Auslegung von Daten und Leistungen
e.  Änderung der wirtschaftlichen, politischen und öffentlichen Grundlage, auf welcher unsere erbrachten Leistungen beruhen

3.  Im Falle einer Beanstandung des Vertragspartners, dass die erbrachten Leistungen nicht der vertraglich geschuldeten Form entsprechen, können wir nach unserer Wahl verlangen, dass

a.  der Kunde eine Fehlerliste der zu beanstandenden Leistung erstellt und
b.  für Softwarenachbesserungen der Auftraggeber einen Rechner, auf dem die Fehler aufgetreten sind, in seinem Unternehmen bereithält

4.  Gewährleistung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ein Anspruch auf Wandelung oder Schadensersatz ist im Rahmen eines Werkvertrages erst nach mehrmaligem Fehlschlagen von Nachbesserungsversuchen möglich, wobei dazu das Fehlschlagen von mindestens 3 Nachbesserungsversuchen oder Ersatzlieferungen zu verstehen ist. Tritt im Anschluss an die Nachbesserung ein anderweitiger Fehler auf, so gilt die vorherige Nachbesserung nicht erfolglos.
5. Es gelten die für den jeweiligen Vertragstypus gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
6.  Für die Erfüllung von Forderungen an die Gesellschaft haften die Gesellschafter ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen.

§ 11 Gegenansprüche

Der Auftraggeber kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistung verweigern oder sie zurückbehalten, oder mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind von der Firma 5th FLOOR GmbH anerkannt oder durch ein Gericht rechtskräftig festgestellt.

§ 12 Veröffentlichte Inhalte

Der Kunde stellt die Firma 5th FLOOR GmbH von jeglicher Haftung für den Inhalt von übermittelten Webseiten und Daten frei. Er wird mit seinem Angebot keinerlei Warenzeichen-, Patent- oder Rechte Dritter verletzen. Für den Inhalt der Seiten ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Firma 5th FLOOR GmbH kann den Vertrag fristlos kündigen und sämtliche Dienstleistungen sofort Sperren, falls der Inhalt der Seiten gegen geltendes Recht verstößt, Dritte negativ darstellt oder Anstoß erregt. Es besteht von Seiten der Firma 5th FLOOR GmbH keine Prüfungspflicht der zu publizierenden Seiten des Kunden.

§ 13 Urheberrechte

1.  Leistungen die von der Firma 5th FLOOR GmbH erbracht wurden, dürfen von dieser, soweit es sich nicht um vertrauliche Daten des Vertragspartners handelt, nach ausdrücklicher Zustimmung vermarktet werden.
2.  Der Name des Vertragspartners und die erbrachte Leistung darf in eine Referenzliste nach Zustimmung des selben aufgenommen werden.
3.  Der Vertragspartner darf Leistungen der Firma 5th FLOOR GmbH ohne deren schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergeben oder zur Nutzung überlassen, auch wenn der Zweck der Leistungserstellung ursächlich darauf ausgerichtet ist, dies jedoch aus dem Auftrag nicht unmittelbar hervorgeht.

§ 14 Sonstige Ansprüche

Die Rechte des Auftraggebers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird hiermit durch eine neue ersetzt, die möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt.

§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen

Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen verbindlich. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Hattingen. Gerichtsstand ist Hattingen.

Bei Erwerb oder Miete der Software conaxis gelten ergänzend zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen die Lizenzbedingungen, die der Software beiliegen und bei der 5th FLOOR GmbH eingesehen werden können.

Für alle Verträge gilt deutsches Recht.

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