Gewährleistungs- und Garantielabel ab 27.09.2026: Das müssen Online-Shops wissen

Zwei Personen prüfen gemeinsam eine Rucksack-Produktseite mit Sicherheits- und Einkaufsfunktionen auf mehreren Geräten

Ab dem 27. September 2026 müssen sich Onlineshopbetreiber auf neue Informationsvorgaben zu gesetzlichen Gewährleistungsrechten und gewerblichen Haltbarkeitsgarantien einstellen. Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel. Sie sieht unter anderem ein einheitliches Hinweiszeichen zur gesetzlichen Gewährleistung und ein Label für eine angebotene Haltbarkeitsgarantie vor.

Für Shopbetreiber bedeutet das vor allem: Produktseiten, Garantieangaben, Checkout-Informationen und gegebenenfalls Vorlagen für stationäre Verkaufsstellen sollten rechtzeitig überprüft werden. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und einer freiwilligen Garantie. Beide Begriffe dürfen nicht vermischt oder irreführend dargestellt werden.

Was ändert sich ab dem 27.09.2026?

Die neuen Vorgaben sollen Verbraucher leichter darüber informieren, welche gesetzlichen Rechte ihnen bei mangelhaften Waren zustehen und ob ein Händler oder Hersteller zusätzlich eine Haltbarkeitsgarantie anbietet. Dafür werden europaweit harmonisierte Hinweise und ein Label vorgesehen.

Das Datum bezieht sich auf den Beginn der Anwendung der entsprechenden europäischen Vorgaben. Die konkrete Umsetzung im deutschen Recht und die Anforderungen an die Darstellung sollten deshalb vor dem Go-live rechtlich geprüft werden. Shopbetreiber sollten die Vorbereitung dennoch nicht bis kurz vor dem Stichtag aufschieben, weil Produktdaten, Templates und Rechtstexte häufig über mehrere Systeme verteilt sind.

Gewährleistung und Garantie: Der entscheidende Unterschied

Gesetzliche Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung, rechtlich als gesetzliche Mängelhaftung bezeichnet, besteht unabhängig davon, ob ein Händler eine zusätzliche Garantie anbietet. Sie betrifft die Verantwortung des Verkäufers dafür, dass die Ware bei Übergabe die vereinbarten und gesetzlich vorausgesetzten Eigenschaften besitzt.

Bei einem Mangel können Verbraucher je nach Situation insbesondere Nacherfüllung verlangen. Weitere Rechte, etwa Minderung oder Rücktritt, können hinzukommen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die gesetzliche Gewährleistung ist daher kein freiwilliger Service und sollte im Shop nicht als besondere Zusatzleistung des Händlers beworben werden.

Freiwillige Garantie

Eine Garantie ist eine freiwillige, rechtlich verbindliche Zusage des Garantiegebers. Garantiegeber können beispielsweise der Hersteller oder der Händler sein. Umfang, Dauer und Bedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Garantieerklärung.

Eine Garantie darf die gesetzlichen Rechte der Verbraucher nicht einschränken. Aussagen wie „nur zwei Jahre Garantie“ können daher problematisch sein, wenn sie den Eindruck erwecken, nach Ablauf dieses Zeitraums bestünden keine gesetzlichen Ansprüche mehr.

Haltbarkeitsgarantie

Die neue Regelung bezieht sich insbesondere auf eine vom Hersteller angebotene Haltbarkeitsgarantie. Eine solche Garantie verspricht für einen bestimmten Zeitraum eine bestimmte Haltbarkeit der Ware. Wird eine entsprechende Garantie angeboten, sind die hierfür vorgesehenen Informationen und das harmonisierte Label besonders relevant.

Was ist das Gewährleistungslabel?

Das Gewährleistungslabel beziehungsweise der standardisierte Hinweis soll Verbraucher auf das Bestehen der gesetzlichen Gewährleistungsrechte aufmerksam machen. Es ersetzt nicht die gesetzlichen Informationspflichten und macht auch keine zusätzliche Garantie aus.

Für Onlineshops ist entscheidend, dass der Hinweis dort eingebunden wird, wo Verbraucher die relevanten Produkt- und Kaufinformationen erhalten. Dazu können je nach konkreter Umsetzung insbesondere Produktdetailseiten, Warenkorb, Checkout oder ergänzende Informationsbereiche gehören.

Die genaue Gestaltung und die zulässige Verwendung sollten anhand der final geltenden gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden. Ein selbst gestaltetes Symbol mit ähnlicher Aussage ist kein verlässlicher Ersatz für das vorgeschriebene Hinweiszeichen.

Wann ist das Garantielabel erforderlich?

Das Garantielabel ist nicht pauschal für jedes Produkt und jeden Onlineshop erforderlich. Relevant wird es vor allem dann, wenn für ein Produkt eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie angeboten wird. Der Hersteller muss Verbraucher über diese Garantie und ihre Bedingungen informieren. Händler müssen die Darstellung im eigenen Shop so prüfen, dass die Garantie nicht unklar, verkürzt oder irreführend dargestellt wird.

Eine bloße Aussage wie „hochwertig“, „besonders langlebig“ oder „lange Nutzungsdauer“ ist nicht automatisch eine Garantie. Wird allerdings eine konkrete Haltbarkeit verbindlich zugesagt, sollte geprüft werden, ob die Aussage rechtlich als Haltbarkeitsgarantie einzuordnen ist.

Beispiele aus der Praxis

FallEinordnungEmpfehlung für den Shop
Der Shop verkauft ein Produkt ohne zusätzliche Garantie.Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.Gesetzliche Rechte klar und korrekt erläutern; keine freiwillige Garantie suggerieren.
Der Hersteller bietet eine Haltbarkeitsgarantie für einen bestimmten Zeitraum an.Die Garantieangaben und das vorgesehene Label sind zu prüfen.Garantiegeber, Dauer, Umfang und Bedingungen nachvollziehbar darstellen.
Der Händler bietet selbst eine zusätzliche Garantie an.Es handelt sich um eine freiwillige Händlergarantie.Eine vollständige Garantieerklärung bereitstellen und gesetzliche Rechte ausdrücklich unberührt lassen.
Auf der Produktseite steht nur „2 Jahre Garantie“.Die Aussage kann missverständlich sein.Klarstellen, wer Garantiegeber ist, was abgedeckt ist und dass die gesetzlichen Rechte daneben bestehen.

Welche Shopbereiche sollten Betreiber jetzt prüfen?

1. Produktdaten und Produktdetailseiten

Prüfen Sie alle Produkte, bei denen Hersteller oder Händler eine Garantie, Haltbarkeit oder besondere Lebensdauer angeben. Angaben aus Herstellerfeeds sollten nicht ungeprüft übernommen werden. Entscheidend sind insbesondere Garantiegeber, Laufzeit, räumlicher Geltungsbereich, Voraussetzungen und der genaue Leistungsumfang.

2. Garantie- und Gewährleistungstexte

Überarbeiten Sie wiederkehrende Formulierungen in Produktbeschreibungen, FAQ-Bereichen und Rechtstexten. Begriffe wie „Gewährleistung“, „Garantie“, „Herstellergarantie“ und „Haltbarkeitsgarantie“ sollten konsistent verwendet werden.

3. Checkout und Kaufbestätigung

Die relevanten Informationen müssen dort auffindbar sein, wo Verbraucher ihre Kaufentscheidung treffen. Prüfen Sie deshalb nicht nur die Produktseite, sondern auch Warenkorb, Checkout, Bestellbestätigung und gegebenenfalls herunterladbare Produktinformationen.

4. Mobile Darstellung

Labels und Hinweise dürfen auf mobilen Geräten nicht untergehen. Prüfen Sie Lesbarkeit, Platzierung und Verlinkungen auf kleinen Bildschirmen ebenso wie in der Desktopansicht.

5. Daten- und Content-Prozesse

Wenn Produktinformationen aus einem ERP-, PIM- oder Hersteller-System kommen, sollte die Herkunft und Aktualität der Garantieangaben nachvollziehbar sein. Legen Sie Zuständigkeiten für Prüfung, Freigabe und Aktualisierung fest.

Konkrete Vorbereitung in sechs Schritten

  1. Bestandsaufnahme: Erfassen Sie alle Produkte und Kategorien mit Garantie- oder Haltbarkeitsaussagen.
  2. Begriffe prüfen: Trennen Sie gesetzliche Gewährleistungsrechte, Herstellergarantien und Händlergarantien eindeutig.
  3. Garantieunterlagen einholen: Fordern Sie von Herstellern vollständige und aktuelle Garantieerklärungen an.
  4. Darstellung planen: Definieren Sie, an welchen Stellen das Gewährleistungslabel und gegebenenfalls das Garantielabel erscheinen sollen.
  5. Systeme testen: Prüfen Sie Template, Produktimport, Variantenlogik, mobile Ansicht und Checkout.
  6. Rechtlich freigeben: Lassen Sie die finale Umsetzung und die verwendeten Texte vor der Veröffentlichung fachkundig prüfen.

Typische Fehler, die Shops vermeiden sollten

  • Die gesetzliche Gewährleistung wird als freiwillige Händlerleistung dargestellt.
  • Eine Herstellergarantie wird erwähnt, ohne den Garantiegeber zu benennen.
  • Die Garantie wird mit einer pauschalen Laufzeit beworben, obwohl Bedingungen oder Ausschlüsse gelten.
  • Das Label wird nur auf einer schwer auffindbaren Unterseite angezeigt.
  • Garantieangaben werden aus Herstellerdaten übernommen, obwohl sie veraltet oder unvollständig sind.
  • Die Aussage „keine Garantie“ wird so formuliert, dass Verbraucher daraus fälschlich den Ausschluss gesetzlicher Rechte ableiten können.

Was bedeutet das für die Shop-Betreuung?

Die Anpassung ist nicht nur eine Aufgabe für die Rechtsabteilung. Sie betrifft Content, Produktdaten, UX, technische Templates und Qualitätssicherung. Besonders bei Shops mit vielen Varianten, mehreren Sprachversionen oder externen Marktplätzen ist eine zentrale Prüfung sinnvoll.

Eine gute Umsetzung verbindet rechtliche Prüfung mit einem belastbaren Änderungsprozess: Welche Produkte sind betroffen? Welche Datenquelle ist maßgeblich? Wo wird das Label ausgespielt? Wer kontrolliert neue Produkte und Änderungen an bestehenden Produktdaten?

Fazit

Das Gewährleistungslabel und das Garantielabel werden für Onlineshopbetreiber ab dem 27. September 2026 relevant. Im Mittelpunkt steht die klare Trennung zwischen gesetzlichen Gewährleistungsrechten und freiwilligen Garantien. Wer Produktdaten, Rechtstexte, Shop-Templates und Prozesse frühzeitig überprüft, reduziert das Risiko missverständlicher Angaben und schafft eine verständlichere Informationsgrundlage für Verbraucher.

Da die konkrete nationale Umsetzung und die Ausgestaltung der Vorgaben entscheidend sind, sollte die finale Veröffentlichung rechtlich geprüft werden. Die technische und redaktionelle Vorbereitung kann jedoch bereits jetzt beginnen.

Wichtige rechtliche Hinweise

Häufige Fragen


Gilt das Gewährleistungslabel auch für gebrauchte Waren?

Das hängt von den jeweils geltenden Vorgaben und der konkreten Verkaufssituation ab. Bei gebrauchten Waren gelten besondere Regeln, etwa zur Vereinbarung einer verkürzten Verjährungsfrist. Das Label sollte deshalb nicht losgelöst vom konkreten Produkt und Geschäftsmodell eingesetzt werden.

Nicht automatisch. Das Garantielabel steht insbesondere im Zusammenhang mit einer angebotenen Haltbarkeitsgarantie. Shops ohne eine solche Garantie sollten dennoch prüfen, ob ihre Produkttexte versehentlich eine konkrete Haltbarkeitszusage enthalten.

Eine ungeprüfte Übernahme ist riskant. Der Händler sollte kontrollieren, wer Garantiegeber ist, wie lange die Garantie gilt, welche Voraussetzungen bestehen und ob die Informationen aktuell sind.

Nein. Eine freiwillige Garantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten. Garantiebedingungen dürfen nicht den irreführenden Eindruck erwecken, dass Verbraucher ihre gesetzlichen Ansprüche verlieren.

Das sollte geprüft werden. Wenn ein Shop Produkte zusätzlich über Marktplätze, Social-Commerce-Angebote oder externe Verkaufskanäle anbietet, müssen die dort ausgespielten Produkt- und Garantieinformationen ebenfalls konsistent sein.

Sinnvoll ist ein abgestimmter Prozess zwischen Geschäftsführung, Recht, E-Commerce, Content, Produktdatenmanagement und Entwicklung. Die rechtliche Bewertung und die technische Ausspielung sollten jeweils von den zuständigen Fachbereichen freigegeben werden.

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